AGB
Floating Village – Allgemeine Mietbedingungen
Das Floating Village am Brombachsee wird von der Eco Lodges GmbH (im Nachfolgenden ELG) betrieben. Die sich im Floating Village befindenden Wasservillen stehen im Eigentum verschiedener Investoren/Eigentümern. Die nachfolgenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für den zwischen Vermieter und Mieter abzuschließenden Mietvertrag über die Vermietung der Wasservilla und regeln verbindlich die Rechte und Pflichten von Eigentümer (im Nachfolgenden auch „Vermieter“) und Mieter.
ELG ist der Vermittler der Wasservilla für den Vermieter. Für die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und ELG betreffend der Vermittlung der Anmietung der Wasservilla „Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen“. Diese sind einsehbar/abrufbar unter www.eco-lodges.de. ELG ist Vertreter der Vermieter. Direkter Ansprechpartner für den Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung ist daher ELG.
Zudem erbringt ELG gegenüber dem Mieter die Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterial in der Wasservilla und Endreinigung der Wasservilla. Auch können vor Ort von ELG als Betreiber des Floating Village optional gesonderte Services in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu auf der Homepage unter „Services“), für welche diese allgemeinen Mietbedingungen aber nicht gelten.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Mietgegenstand und Mietzweck
§ 3 Nutzung der Wasservilla und des Floating Village
§ 4 Buchung, Zahlungsmodalitäten, Preise
§ 6 Rücktritt (Stornierung), Umbuchung durch den Mieter
§ 7 MICE Stornierung, Rücktritt, Teilnehmerzahl und Verlust oder Beschädigung
§ 8 Pflichten des Mieters, Schäden, Endreinigung, Unterwasserbergung
§ 9 Massage- und Beauty-Anwendungen
§ 14 Hausordnung / Hafenordnung
§ 15 Bereitstellung des Internetzugangs
§ 16 Hygiene- und Schutzvorschriften
§ 17 Pass- und Visa- und Einreisebestimmungen
§ 19 Unwirksamkeitsklausel, Schriftform und Sonstiges
§ 1 Mietgegenstand und Mietzweck
Der Vermieter (vgl. unter § 20), vertreten durch ELG, vermietet dem Mieter die vertragsgegenständliche Wasservilla (schwimmendes Haus).
Die Wasservilla wird dem Mieter vom Vermieter zur kurzfristigen Beherberg im Rahmen eines Urlaubsaufenthalts oder eines Aufenthalts im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise oder Firmenveranstaltung vom Vermieter vermietet.
Die bei der Buchung vom Mieter angegebenen und vom Vermieter, vertreten durch ELG, akzeptierten An- und Abreisezeiten sind bindend.
Der Check-In findet zwischen 15:00 – 17:00 Uhr statt. Das Zeitfenster für den Check In wird im Vorfeld zwischen dem Mieter und ELG vereinbart.
Der Check-Out am Abreisetag erfolgt zwischen 09:00 – 11:00 Uhr, wo während des Aufenthaltes zwischen dem Mieter und ELG eine Uhrzeit für die Abreise festgelegt wird.
§ 3 Nutzung der Wasservilla und des Floating Village
(1) Die
Wasservilla darf nur von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die in der
Buchungsbestätigung angegeben sind. Sollte die Wasservilla von mehr Personen
als zugelassen bewohnt werden, darf der Vermieter die überzähligen Personen von
der Wasservilla verweisen.
(2) Haustiere
bedürfen je Tier einer gesonderten Zustimmung und sind gegen Aufpreis (10 EUR
pro Nacht, sowie 25 EUR einmalig für die Sonderreinigung) nur in bestimmten
Wasservillen erlaubt. Es ist untersagt die Tiere im Haus zu bürsten und mit ins
Bett zu nehmen! Bei Nichtbeachtung ist eine separate Gebühr in Höhe von 120,-
EUR je Tier fällig. Der Mieter haftet für die durch die Tierhaltung
entstandenen Schäden.
(3) Wird ein Boot (z.B. Schlauchboot, Anglerboot, etc.) vom Mieter oder dessen Begleitperson mitgebracht, unter der Voraussetzung der vorherigen Anmeldung und Buchung eines Liegeplatzes bei ELG, ist der Mieter für die Bootsnutzung und damit vorgeschriebene gesetzliche Ausstattung und Voraussetzungen verantwortlich. Benutzer eines Bootes sind u.a. verpflichtet, eine Rettungsweste mit sich zu führen. Bei Unfällen oder Schäden in Zusammenhang mit der Bootsnutzung sind weder Vermieter noch die ELG verantwortlich. Die Hafenordnung des Zweckverbands Brombachsee „Ordnung für die Hafenanlagen am Brombachsee“ und andere gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Verursachte Schäden an der Wasservilla oder der dazugehörigen Infrastruktur, sind vom Mieter/Bootsnutzer/-Eigner zu tragen.
(4) Das Schwimmen im Floating Village ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen (bis Abgrenzungsbojen im Hafenbereich) zulässig. Schwimmen in diesem Bereich erfolgt auf eigene Gefahr des Schwimmers. Das Schwimmen zwischen den Häusern ist untersagt. Weiterhin ist ein Abstand beim Schwimmen zu den Stegen und Überquerungsbrücken von mindestens 3 Metern zu halten, um verbaute technische Installationen über und unter dem Wasser nicht zu beschädigen sowie kein Verletzungsrisiko zu provozieren. Das Tauchen unter den Stegen, Brücken und unter den Häusern ist strengstens untersagt sowie das Springen vom Haus ins Wasser von der Terrasse und Dachterrasse! Der Eintritt und Austritt in das Wasser zum Schwimmen hat ausschließlich über die verbaute Leiter an der vorderen Terrasse der Wasservilla zu erfolgen.
Beim Schwimmen im Floating Village ist Rücksicht auf andere Gäste und deren Privatsphäre zu nehmen sowie eine ruhiges Verhalten einzunehmen. Das Schwimmen bei Nacht oder unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Eltern.
Nacktbaden ist im gesamten Bereich vom Floating Village und in der Hafenanlage untersagt. FKK ist im kompletten Floating Village, also auch auf den Terrassen/Dachterrassen untersagt.
(5) Die Nutzung von SUPs (Stand-Up-Paddle) im Hafenbereich ist gem. Hafenordnung untersagt.
(6) Das Füttern von Tieren im Wasser oder in der Luft ist im gesamten Bereich des Floating Villages verboten.
(7) Angeln im Floating Village ist untersagt. Die Voraussetzung und Vorschriften zum Angeln am großen Brombachsee sind beim Zweckverband Brombachsee unter www.zv-brombachsee.de/angeln/ in Erfahrung zu bringen und einzuhalten.
(8) Für
allergische Reaktionen des Mieters in den schwimmenden Häusern übernimmt ELG
keine Verantwortung.
(9) Bei
Lärm von z.B. Bauarbeiten, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Booten,
Veranstaltungen oder ähnlichem kann weder der Vermieter noch ELG für diese
Umstände verantwortlich gemacht werden.
(10) Auf die geltende
Hausordnung mit weiteren Angaben wird hingewiesen.
§ 4 Buchung, Zahlungsmodalitäten, Preise
(1) Alle Preise sind in EUR angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist.
(2) Am Tag der Buchung muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des schwimmenden Hauses am Buchungstag mindestens 21 Jahre alt sein.
Jugendgruppenreisen (mindestens 6 Personen, die zum größten Teil unter 21 Jahre alt sind) sind bei der Buchung als solche zu benennen und anzumelden.
(3) Die
Buchung ist sofort verbindlich. Die Buchung ist erst abgeschlossen, wenn die
Anfrage (Angebot) des Mieters durch den Vermieter, vertreten durch ELG,
angenommen wird. Dies erfolgt erst mit ausdrücklicher Annahme der Anfrage
(Angebot) des Mieters schriftlich oder per E-Mail. Dazu sendet ELG eine
Bestätigung. Die Wasservilla gilt also erst als verbindlich gebucht, wenn der
Eingang der Anfrage (Angebot) vom Mieter von der ELG schriftlich oder per
E-Mail bestätigt wurde.
(4) Der Mieter erhält vor der Anreise eine Bestätigung der Buchung mit weitergehenden Informationen.
(5) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet wie folgt die Zahlung zu leisten:
§ Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Belastung ca. 5 Tage vor Mietbeginn
§ Bei Zahlungen per Lastschrift erfolgt die Belastung ca. 5 Tage vor Mietbeginn
§ Bei Zahlung mit PayPal oder Sofortüberweisung erfolgt die Belastung sofort
Eine Barzahlung vor Ort ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Mieter hat für den Zeitpunkt der Belastung für eine ausreichende Deckung auf den angegebenen Zahlsystemen zu sorgen.
Bei Verzug ist der Mieter schadensersatzpflichtig und es werden Verzugszinsen/Mahngebühren erhoben. Wenn bei Verzug die Zahlung innerhalb von 5 Tagen eingeht, werden die vorgenannten Gebühren nicht erhoben. Sofern die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nicht eingeht, kann der Vermieter den Zahlbetrag an seinen Inkasso-Partner oder Anwaltskanzlei abtreten. Die Kosten des Inkassoinstituts und/oder Anwaltspartner trägt der Mieter.
Die Zahlung hat frei von Abzügen zu erfolgen. Mögliche Bankgebühren (inländisch oder ausländisch) gehen nicht zu Lasten des Vermieters.
(6) Wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden und auch nach erneuter formloser Fristsetzung der entsprechende Zahlungsrückstand nicht behoben werden, ist der Vermieter, vertreten durch ELG, berechtigt, die Buchung des bestehenden Mietvertrages zu kündigen. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grunde entbindet den Mieter nicht von der Zahlung des Übernachtungspreises bzw. gebuchten Leistungen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Die angegebenen Preise für die Anmietung der Wasservilla verstehen sich inklusive fester, obligatorischer Nebenkosten und inklusive Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei dem ausgewiesenen Übernachtungspreis um den Preis inklusive Verbrauch von Strom, Wasser, Brennstoffen, WLAN oder ähnlichem.
(8) Hinweis: Services, die der Mieter vor Ort von ELG in Anspruch nimmt, werden gesondert von ELG berechnet.
(1) Bei Jugendgruppenreisen ist eine Kaution in Höhe von 500 EUR je Wasservilla zu erbringen.
(2) Der Vermieter stellt den Mieter bei eventuell auftretenden Schäden von der Haftung für Kleinschäden bis zum Betrag von 25 EUR frei. Bei Schäden größer als 25 EUR wird der tatsächliche Schaden vom Mieter erstattet. In diesem Fall wird vom Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR in Rechnung gestellt. Sofern der Aufwand der Schadensbearbeitung (Bearbeitungsgebühr) mehr als 2 Stunden Bearbeitungzeit in Anspruch nimmt, erfolgt eine Berechnung nach Aufwand.
§ 6 Rücktritt (Stornierung), Umbuchung durch den Mieter
(1) Tritt der Mieter vom Mietvertrag vor dem Mietbeginn zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung vom Übernachtungspreis zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung durch Eco Lodges nicht möglich ist:
1. Von der Buchung bis 50 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Übernachtungspreises
2. Zwischen 30 und 49 Tagen vor Mietbeginn: 30 % des Übernachtungspreises
3. Zwischen 15 und 29 Tagen vor Mietbeginn: 60 % des Übernachtungspreises
4. Zwischen Mietbeginn und 14 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise:
100 % des Übernachtungspreises
Die Endreinigung wird für die Entschädigung nicht berücksichtigt (ersparte Aufwendungen).
(2)
Ein Rücktritt kann
nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktritt des Mieters ist der Tag
des Zugangs der Erklärung bei ELG als Vertreter des Vermieters.
(3)
Der Mieter kann
bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an
seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter,
vertreten durch ELG, kann dem Eintritt eines Dritten ohne Angaben von Gründen
widersprechen (z.B., wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig
erscheint). Sollte die ELG einen Ersatzmieter akzeptieren, zieht dies eine
Bearbeitungsgebühr von 50 EUR nach sich.
(5) Der Mieter kann schriftlich eine Umbuchung (Änderung der gebuchten Mietzeit) anfragen. Es liegt im freien Ermessen, ob ELG als Vertreter des Vermieters die Anfrage annimmt. Der Mieter akzeptiert bei einer Umbuchung des Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 EUR für den angefallenen Aufwand.
(6) Sofern bei Buchungen einer Wasservilla in anderen Buchungskanälen (z.B. booking.com oder Expedia) abweichende Regelungen zum Rücktritt eingestellt sind, so gelten diese abweichenden Regelungen.
§ 7 MICE Stornierung, Rücktritt, Teilnehmerzahl und Verlust oder Beschädigung
Als Teil der Tourismusindustrie zählt MICE vorwiegend zu den Geschäftsreisen und steht für Meeting, Incentive, Convention und Event. MICE umschließt die Organisation und Durchführung von z.B. Tagungen, Anreiz- und Motivationsveranstaltungen oder Kongressen aber auch Events wie Geburtstage oder Hochzeiten, womit MICE auch den Bereich Privatreisen umfasst.
Da das Floating Village vor allem für Ruhe und Entspannung steht und besondere Gegebenheiten vorliegen, können Veranstaltungen nur im begrenzten Maße stattfinden.
(1) Im Falle der Stornierung von Veranstaltungen gelten die folgenden Regelungen:
i. Der Mieter hat bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Entschädigung von 50 % des gebuchten Übernachtungspreises, Tagungspauschale und Speisen zu entrichten
ii. Bei einer Stornierung nach Ablauf einer Frist 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet der Vermieter 100 % des Mietpreises, der Tagungspauschale und Speisen
iii. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt für alle Mahlzeiten nach der Formel: Vereinbarter Preis mal Teilnehmerzahl. War für die Speisen noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste von ELG eingeholte Angebot für Speisen zugrunde gelegt.
(2) Rücktritt des Vermieters bei Veranstaltungen:
i. Sofern vereinbart wurde, dass der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wasservillen vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
ii. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
iii. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
1. Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
2. Veranstaltungen oder Wasservillen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
3. der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen (z.B. politische Veranstaltungen) des Vermieters oder Vermittlers in der Öffentlichkeit gefährden oder schädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
4. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
iv. Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
(3) Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungs-Zeit:
i. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Reservierung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Vermieter spätestens 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
ii. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünfzehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Vermieter mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von Eco Lodges
iii. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Eco Lodges berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räumlichkeiten/Wasservillen zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
iv. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Eco Lodges diesen Abweichungen zu, so kann der Vermieter die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Eco Lodges trifft ein Verschulden.
(4) Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen:
i. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Veranstaltungsräumen. Eco Lodges übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Eco Lodges. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
ii. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter das, darf Eco Lodges die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Eco Lodges für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 8 Pflichten des Mieters, Schäden, Endreinigung, Unterwasserbergung
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die
Wasservilla einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen
Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er hat Begleiter bzw. Besucher zur
Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter hat schuldhafte Beschädigungen der
Wasservilla, des Mobiliars oder sonstiger in der Wasservilla befindlicher
Gegenstände durch ihn oder durch Begleiter bzw. Besucher unverzüglich an Eco
Lodges zu melden und zu erstatten.
(2) Der Mieter hat vorhandene und die
entstehenden Mängel der Wasservilla unverzüglich dem Vermieter zu melden. Für
die durch nicht rechtzeitig angezeigte, vom Mieter verursachte Folgeschäden ist
der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach
seiner Ankunft das in der Wasservilla befindliche Inventar zu überprüfen und
etwaige Fehlbestände oder Schäden nach der Ankunft dem Vermieter mitzuteilen.
Reklamationen zu Schäden müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach
Ablauf der Mietzeit vom Mieter gegenüber dem Vermieter, vertreten durch ELG,
geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln oder Schäden ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, im Falle von auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.
(4) Vom Mieter oder dessen Begleiter und Besucher mitgeführte Gegenstände jeglicher Art, auch Ausstellungsgegenstande bei MICE, befinden sich auf Gefahr des Mieters im Floating Village. Der Vermieter übernimmt für Diebstahl, Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschaden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht gegenüber dem Mieter darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen
(5) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Vermieter berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Mieters zu entfernen.
(6) Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Vermieter abzustimmen.
(7) Mitgebrachte Ausstellungs- oder
sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung / Aufenthaltes
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dies, darf der Vermieter die
Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen. Verbleiben die
Gegenstände im Floating Village, kann der Vermieter für die Dauer des
Vorenthaltens der Wasservilla eine angemessene Nutzungsentschädigung
berechnen.
(8) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Wasservilla geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Zudem hat eine Endreinigung der Wasservilla zu erfolgen. Die Endreinigung muss aus qualitativen und hygienischen Aspekten durch den Mieter bei ELG bestellt und bei ELG in Anspruch genommen werden. In der Endreinigung ist ein Wäschepaket für 4 Personen enthalten. Es ist dem Mieter nicht erlaubt, die Reinigung einem Dritten zu überlassen. Weitere wesentliche Angaben hierzu entnehmen Sie unserer geltenden Hausordnung.
Die Kosten der Endreinigung sind im Endpreis bereits enthalten.
(9)
Unabhängig von der
Endreinigung ist am Abreisetag zu beachten, dass vom Mieter alle übrig
gebliebenen Lebensmittel entsorgt werden und der Kühlschrank sowie das
Gefrierfach zu entleeren sind. Außerdem ist vom Mieter der Müll aus sämtlichen
Mülleimern in den vorgesehenen Entsorgungsstationen auf der Steganlage gemäß
Mülltrennungskonzept zu entsorgen. Alle Fenster sind zu schließen und alle
Elektrogeräte inkl. Gaskamin (bei Häusern mit Gaskamin) auszuschalten. Alles
Weitere ist der Hausordnung zu entnehmen, auf die hiermit verwiesen wird und
die Gegenstand dieser Allgemeinen Mietbedingungen ist.
(10) Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Minderung der Miete) zu.
(11) Bei Untergang und Bergung von Gegenständen im See wird für die Unterwasserbergung eine Koordinationspauschale in Höhe von 100 EUR zuzüglich den tatsächlichen Bergungseinsatzkosten (ggf. erforderlicher Tauchgang, Gerätschaften, etc.) je Bergung erhoben.
§ 9 Massage- und Beauty-Anwendungen
(1) Die angebotenen Massage- und Beauty-Anwendungen dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Entspannung. Die angebotenen Massage- und Beauty-Anwendungen stellen keine medizinische Leistung dar. Es werden weder Diagnosen gestellt noch Symptome behandelt. Sollten Sie unter behandlungsbedürftig gesundheitlichen Störungen leiden, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit Ihrem Arzt, Heilpraktiker, Therapeuten oder Apotheker.
(2) Unsere Anwendungen werden ausschließlich an gesunden Kunden durchgeführt. Bei Erkrankungen werden keine Behandlungen durchgeführt. Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, sind ELG und seine Dienstleister von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für ELG und seinen Dienstleistern nicht erkennbar war.
(3) Wenn vereinbarte Termine 3 Tage vor der Anwendung storniert werden, fallen 50% Stornokosten an. Bei einer Absage von weniger als drei Tage vor der Anwendung oder bei Nichterscheinen, sind alle gebuchten und ausgefallenen Anwendungen zu 100% zu entrichten.
(4) Alle Angebote „Wellness auf dem Wasser“ sind „All Inclusive Leistungen“. D.h., inkl. MwSt., Anfahrt & Equipment. Alle Wellness Anwendungen können auf Anfrage und nach Verfügbarkeit gebucht werden.
(1) Der/die Yogateilnehmer/in hat beim bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft bei der Anmeldung bekannt zu geben. In der Yogastunde erfolgen dann Hinweise bei den entsprechenden Übungen, ob die Übung überhaupt oder nur in Abwandlung erfolgen darf. Diese Hinweise sind für den Yogateilnehmer verbindlich. Bei Erkrankungen werden keine Behandlungen durchgeführt. Der/die Trainer entscheiden letztendlich über die Teilnahme.
(2) Die Nutzung der Wasservillen erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes für Schäden der Teilnehmer.
(3) Wenn vereinbarte Termine 3 Tage vor der Yogastunde storniert werden, fallen 50% Stornokosten an. Bei einer Absage von weniger als drei Tage vor der Yogastunde oder bei Nichterscheinen, sind alle gebuchten und ausgefallenen Anwendungen zu 100% zu entrichten.
(4) Alle Angebote „Yoga auf dem Wasser“ sind Eco Lodges „All Inclusive Leistungen“. D.h., inkl. MwSt., Anfahrt & Equipment. Der/die Kursteilnehmer/in sollten bequeme Sport- / Yogakleidung oder dicke Socken mitbringen, falls vorhanden auch gerne die eigene Yogamatte. Alle Yoga-Angebote können auf Anfrage und nach Verfügbarkeit gebucht werden.
(1) Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für alle von ihm verursachte Schäden und Verluste.
(2) Nutzungsberechtigt ist jede Person,
die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die angebotenen
Leistungen ohne Gefahr für sich und andere
auszuüben.
(3) Ist der Nutzer minderjährig, so ist
eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, dass die unter
(1) und (2) genannten Voraussetzungen durch den Minderjährigen erfüllt werden.
Diese Erklärung wird zumindest konkludent durch Zustimmung des
Erziehungsberechtigten zur Anmeldung zur Nutzung unter
Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.
(4) ELG empfiehlt alle Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Handy, usw.) die nicht Wasserfest sind, in der Wasservilla zu lassen.
(5) Das Stand Up Paddling unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Medikamenten, Alkohol und Drogen sowie bei Dunkelheit ist untersagt.
(6) Sollte ein Nutzer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Menschen gefährden, ist ELG jederzeit berechtigt, jenen von der Tour, Training, Verleih oder Event ganz oder teilweise auszuschließen.
(7) Stand Up Paddling ist Wassersport unter körperlicher Belastung: Daher sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Tour, Training, Verleih oder Event gewachsen ist. Für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
(8) Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung sich ändern sollten. Sollten Sie deshalb Ihre Tour, Training, Verleih bzw. Event nicht antreten, so muss dies wie ein Rücktritt von der Leistung behandelt werden.
(9) Stand Up Paddling ist eine Risikosportart: Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch z.B. einen Guide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Nutzer stets bewusst sein.
(10) Wetterwechsel, schlechtes Wetter, Regen oder Unwetterwarnungen rechtfertigen keine kostenfreie Kündigung, Auflösung des Vertrages oder eine Verkürzung der Nutzung oder des Events durch den Kunden, soweit keine zusätzliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden ist.
(11) Für gemietetes SUP Equipment, auch für jene Mietsachen, die im Tour-, Training- oder Event-Preis eingeschlossen sind, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung, Verlust), auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe einschließlich Zubehör einzuhalten, so ist er verpflichtet, Ersatz in Höhe des jeweils marktgültigen Reparatur-, Neuherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten zu leisten.
(12) Jeder Schaden an der Mietsache ist ELG sofort anzuzeigen. Die Benutzung einer beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietsache ist unzulässig. Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht befugt das SUP Equipment selbst oder durch Dritte reparieren zu lassen. Dieses Recht ist ausschließlich dem Vermieter oder einem Fachhändler vorbehalten.
(13) Mit Zugang einer Buchungsbestätigung oder der ausgefüllten Anmeldung via Email oder vor Ort beim Vermieter, ist verbindlich ein Vertrag entstanden. Der Anmeldende hat daraufhin für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer in vollem vertraglichen Verpflichtungsumfang einzustehen. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmeldenden wird der Vertrag ebenfalls in vollem Umfange für den Vermieter verbindlich.
(14) Die Miet-, Tour-, Training- oder Event-Gebühren werden mit Anmeldung und Teilnehmerunterschrift unwiderruflich fällig. Der Mieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift, die gesamten Gebühren zu bezahlen, auch bei nicht fristgerechtem Rücktritt vor oder während der Tour, Training, Verleih bzw. dem Event.
(15) Der Mieter kann jederzeit von der Tour, Training, Miete (nicht Übernachtung!) oder Event zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlichen erfolgen. Wenn vereinbarte Termine 24 Stunden vor der Nutzung storniert werden, fallen 50% Stornokosten an. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor der Nutzung oder bei Nichterscheinen, sind alle gebuchten und ausgefallenen Termine zu 100% zu entrichten.
(1) Gutscheine können von ELG persönlich, schriftlich oder online erworben werden. Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig.
(2) Zur Einlösung eines Gutscheins ist dieser mit der vom Vermieter vergebenen Gutscheinnummer mitzuteilen. Der Gutscheinbetrag kann ausschließlich auf den Übernachtungspreis angerechnet werden, also nicht auf die Kosten der Endreinigung und nicht auf bei ELG gebuchte Zusatzleistungen.
(3) Werden beim Einlösen eines Gutscheines Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich über dem Wert des Gutscheines liegen, so wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt. Sofern die in Anspruch genommenen Leistungen unter dem Wert des Gutscheins liegen, wird die Differenz nach der Abreise unbar erstattet.
(4) Aufgrund der langen Gültigkeit der Gutscheine kann keine Garantie zur Beibehaltung einzelner Angebotsteile und Preise gewährt werden. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheines am Angebot vom Vermieter keinen Gefallen findet, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden.
(5) Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Die gesetzliche Regelverjährung beträgt drei (3) Jahre ab Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. Für Gutscheine, die nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes eingelöst wurden, gibt es keinen Ersatzanspruch. Jeder Gutschein kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums nur einmal benutzt werden. Bei Verlust des Gutscheins übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf und kann somit nicht zurückgegeben oder rückerstattet werden. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.
(6) Der Kauf eines Gutscheines ist ein regulärer Kaufvertrag. Der Gutschein stellt dabei keine Buchung von Leistungen des Verkäufers dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Der Vermieter ist als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheines entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheines zu erbringen. Alle Gutscheine können an Dritte weitergegeben werden.
(1) Gerät der Mieter mit den vereinbarten
Zahlungen um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter, vertreten durch
ELG, berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen.
(2) Wenn das Vertragsverhältnis aufgrund von unzumutbaren Vorkommnissen derart beeinträchtigt ist, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Pflichten frei. Bereits erbrachte Leistungen müssen jeweils erstattet werden.
(3) Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten oder während der Mietzeit den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung der Informationspflichten des Vermieters beruht. Kündigt der Vermieter, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Endpreis; Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Vermieter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
(4)
Bei Falle von
Veranstaltungen (MICE) ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter alle bei der
Kündigung von anderer Seite geltend gemachten Kosten zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr bis zu 25 EUR pro Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Dem
Mieter bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen.
(5)
Der Vertrag kann
von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge
bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
beeinträchtigt wird.
(6)
Das Recht zur
fristlosen oder außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den
vorstehenden Bestimmungen unberührt.
§ 14 Hausordnung / Hafenordnung
Neben diesen Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Aufenthalt des Mieters im Floating Village auch die Haus- und Hafenordnung. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Haus- und Hafenordnung zu halten.
§ 15 Bereitstellung des Internetzugangs
(1)
Der Mieter erhält
nach Anreise für die Dauer seines Aufenthalts einen Zugangscode für eine
Internetnutzung. Die Internetnutzung ist im Endpreis enthalten.
(2)
Eine Nutzung durch
Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter
haftet nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für
bestimmte Zwecke. Der Mieter sichert zu, den Internetzugang nur im Rahmen des
legalen / der Gesetze und nicht rechtsmissbräuchlich (z.B. zu urheberrechtswidrigen
Handlungen wie dem Filesharing von Filmen oder Musik) zu nutzen und auch
Familienangehörige oder Besucher entsprechend zu unterweisen.
(3)
Sollte der
Internetanschluss rechtsmissbräuchlich (z. B. zu urheberrechtswidrigen
Handlungen wie dem Filesharing von Filmen oder Musik) genutzt werden, ist der
Vermieter jederzeit berechtigt, den Internetzugang des Mieters ganz oder
teilweise zu beschränken. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach
billigem Ermessen jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu
sperren.
(4)
Dem Mieter wird
lediglich der Internetzugang ermöglicht. Ein Virenschutz und eine Firewall
stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte
Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf
eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen
Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen. Davon
ausgenommen sind Schäden, die durch den Vermieter oder seinem Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5)
Der Mieter
verpflichtet sich, bei der Internetnutzung das geltende Recht einzuhalten. Für
übermittelte Daten sowie die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst
verantwortlich.
(6)
Der Mieter stellt
den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
mit geltendem Recht unvereinbaren Verwendung des Internets durch den Mieter
und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies
erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme und Abwehr
zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er den
Vermieter auf diesen Umstand hin.
§ 16 Hygiene- und Schutzvorschriften
(1) Der Mieter ist für die Einhaltung der allgemein gültigen Schutz- und Hygienebestimmungen während seines Aufenthaltes selbst verantwortlich.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter konkret für das Floating Village angeordneten Schutz- und Hygienebestimmungen einzuhalten.
§ 17 Pass- und Visa- und Einreisebestimmungen
(1)
Der Mieter ist für
die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
selbst verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa. Der Mieter ist auch für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise ggf. weiteren wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die dem Mieter aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
(2)
Der Mieter
hat sich zu Zoll- und Devisenvorschriften vor Reiseantritt zu erkundigen.
(3) Aufgrund der globalen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der Gefahr, dass bei der An- und Abreise internationale Grenzen geschlossen sind, ist der Mieter für diesbezügliche Erkundigungen selbst verantwortlich.
(1) Die Haftung des Vermieters aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder für Buchungsfehler aus § 651x BGB bleibt unberührt.
(2) Der Vermieter haftet nicht für etwaige Störungen, welche nicht vom Vermieter zu verantworten sind (z.B. Internet, TV, Radio, Strom, Wasser, etc).
(3) Es handelt sich bei der gesamten Steganlage um eine wasserbauliche, maritime, schwimmende Anlage in exponierter Wind- und Wellenanlage am Brombachsee. Je nach Witterung kann es in extremen Witterungssituationen bei beispielsweise Nebel, Sturm, Starkregen oder Eisgang zu Nutzungseinschränkung bis hin zur vollständigen Sperrung mit Nutzungsuntersagung der gesamten Anlage oder von Anlageteilen kommen. Für daraus resultierende eventuelle Nutzungsausfälle haftet der Vermieter ausdrücklich nicht. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 19 Unwirksamkeitsklausel, Schriftform und Sonstiges
(1) Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend
für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(3) Neben diesen Allgemeinen Mietbedingungen gelten auch die Eco Lodges „Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen“. Darin ist die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und ELG im Zusammenhang mit der Vermittlung der Wasservilla geregelt.
(4) Der Vermieter übernimmt für Fotofehler
und für Druckfehler auf Prospekten, Flyern, im Internet etc. keine Haftung. Der
Vermieter ist nicht für Änderungen für gemachte Angaben zu den Wasservillen
verantwortlich, da die Wasservillen Natureinflüssen unterliegen.
(5)
Der
Vertrag unterfällt ausschließlich deutschem Recht, sämtliche
Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach deutschem Recht zu
entscheiden.
(6) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist, soweit zulässig, München.
Das Mietverhältnis unter den folgenden Liegeplatznummern („LP“/schwimmende Häuser/Wasservillen) wird mit den folgenden Vermietern, jeweils vertreten durch ELG, geschlossen:
| Vertragspartner | Adresse | Steuernummer |
LP01 | Schneider Klaus Brombachsee Hausboot-vermietung | Frankenstr.16, | 222/269/90325 |
LP02 | Christoph Blenk | Elisabeth-Duda-Hartnigstr. 3, | 127/205/60206 |
LP03 | Schwimmhausvermietung Bayer | Dr. Regelsberger Str. 21, | 220/203/30817 |
LP04 | Ferienhausvermietung Hausboot Marina Ramsberg, Eva-Maria Schork | Banatstraße 44, | 240/270/80010 |
LP05 | ELG Eco Lodges GmbH | Franz-von-Defregger-Str.25, | 114/125/51550 |
LP06 | Schneider Klaus Brombachsee Hausbootvermietung | Frankenstr.16, | 222/269/90325 |
LP07 | Hausbootvermietung Zimmermann | Kellerstr.7, | 207/293/00811 |
LP08 | Sansibar Birgit Förtsch-Höllein und Robert Höllein GbR | Christophorusweg 5, | 207/159/61807 |
LP09 | Hans und Karin Niebling GbR | Am Galgenrangen 7, | 203/255/10049 |
LP10 | Fa. Rheinboot Dr. Achim Rhein | Altenbergstr. 27, | 227/262/20402 |
LP11 | Matthias Schmidt V+V | Gartenstr. 13, | 220/269/21787 |
LP12 | Rafael und Annette Unterbirker GbR | Immergrünweg 3, | 97395 / 10597 |
LP13 | Labinsky Robert und Heike GbR | Zur Erzleite 36, | 218/167/00938 |
LP14 | Stella Marina Unternehmergesellschaft | Jüdtstr. 33 a, | 203/177/00203 |
LP15 | Katja Schatz | Thüngersheimerstr.10, | 238/266/60651 |
LP16 | Johann Niefnecker | Güttlerweg 22, | 220/255/20037 |
LP17 | HB VMV GmbH | Kirchenmauerweg 15 | 203/118/21564 |
LP18 | ELG Eco Lodges GmbH | Franz-von-Defregger-Str. 25, 85586 Poing | 114/125/51550 |
LP19 | Katja Schatz | Thüngersheimerstr.10, | 238/266/60651 |
Stand: 03.05.2022
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