Floating Village – Hausordnung
Liebe Gäste,
wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub in einer unserer Wasservillen verbringen möchten und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Sollten Sie etwas in Ihrem Haus vermissen oder Hilfe benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, damit wir alle Unzulänglichkeiten schnell für Sie beheben können. Bitte gehen Sie mit der Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie es so, als wären es Ihr Eigenes.
Es handelt sich bei dem Floating Village um eine wasserbauliche, maritime, schwimmende Anlage, in exponierter Wind- und Wellenanlage auf dem Brombachsee. Aus diesem Grund bitten wir unbedingt bei aufkommenden Sturm, Unwetter, Regen, etc. alle Gegenstände im Außenbereich wetterfest zu verräumen.
Die Hausordnung ist dazu da für alle Beteiligten die Voraussetzung für einen erholsamen Urlaub zu schaffen und dient als Hilfestellung zu einem harmonischen Aufenthalt. Deshalb bitten wir Sie um Einhaltung der Hausordnung und hoffen damit auf Verständnis zu treffen.
Die Anreise darf nur stattfinden, wenn keine Symptome einer ansteckenden Grippe- oder Erkältungskrankheit vorliegen, bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld desjenigen vorliegen. Ebenso sind auftretende Symptome während dem Aufenthalt unverzüglich anzuzeigen und eine Abreise ist abzuwägen.
Mit der Buchung einer Wasservilla in einzigartiger Naturumgebung, gehen wir vom Akzeptieren der Hausordnung aus.
1. An- und Abreise
Der Check-In für die Wasservilla ist am Anreisetag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr, wo zwischen dem Gast und Eco Lodges ein Zeitfenster vereinbart wird. Der Check-Out am Abreisetag erfolgt zwischen 09:00 und 11:00 Uhr, wo während des Aufenthaltes zwischen dem Gast und Eco Lodges eine Uhrzeit für die Abreise festgelegt wird.
Damit es zu einem entspannten Check-In und Check-Out für Sie kommt, werden von Eco Lodges sogenannte Check-In und Check-out -“Slots“ in den genannten Zeiträumen vergeben. Dadurch sollen Überschneidungen mit anderen Gästen vermieden werden. Dies ist u.a. erforderlich, da bestimmte Formalitäten, Einweisungen und Logistikprozesse eingehalten werden müssen.
Das Haus ist besenrein zu hinterlassen. Bei der Abreise ist zu beachten, dass alle übrig gebliebenen Lebensmittel zu entsorgen und der Kühlschrank sowie das Gefrierfach zu entleeren sind. Der Kühlschrank ist danach auszuschalten. Der Abwasch sowie das Abtrocknen und Zurücktun des Geschirrs in den Schrank ist auch vorzunehmen.
Wir bitten den Müll aus sämtlichen Mülleimern in den vorgesehenen Entsorgungsstationen auf der Steganlage ordnungsgemäß zu entsorgen.
Alle Fenster sind zu schließen und alle Elektrogeräte auszuschalten. Denken Sie bitte auch daran, etwaige Schäden oder Verluste bei uns anzuzeigen.
Zuletzt ist die Eingangstür zu schließen. Alle erhaltenen Schlüssel müssen bei uns abgegeben werden.
2. Bad
Bitte achten Sie darauf die Duschwände inkl. Glas nach dem Duschen abzuziehen, um Kalkablagerungen zu vermeiden. Es dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten etc. in die Toilette oder die Dusche geschüttet werden, damit unangenehme Verstopfungen vermieden werden. Das Abwasserpumpensystem ist dafür nicht ausgelegt. Nutzen Sie dazu bitte die bereitgestellten Möglichkeiten.
Wichtig ist, dass nach Benutzung der Dusche das Badezimmer ausreichend gelüftet wird.
3. Küche
In das Spülbecken dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten etc. geschüttet werden. Stellen Sie Geschirr, Töpfe, Besteck oder Geräte nur im gewaschenen und getrockneten Zustand in die Schränke zurück.
Es ist im Bereich des Herdes (Ceranfelder) darauf zu achten, dass keine Kabel z.B. der Kaffeemaschine, des Wasserkochers oder des Toasters über das Ceranfeld verlaufen, da ansonsten Brandgefahr besteht.
4. Beschädigungen
Niemand beschädigt mit Absicht Sachen. Trotzdem kann es passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Daher bitten wir Sie darum, uns Schäden umgehend zu melden. Die Haftung für die Schäden beläuft sich auf die Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
5. Abfall und Mülltrennung
Eine Mülltrennung ist unbedingt einzuhalten. Bitte beachten Sie hierbei unsere ausgelegten Informationen.
Müllbeutel werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Bitte denken Sie auch daran, Altglas zu entsorgen.
6. Mitreisende / Besucher
Mitreisende sind bitte im Vorfeld anzuzeigen, da die Wasservillen nur für die gebuchte Personenzahl ausgelegt sind.
Zusätzliche Gäste sind daher unverzüglich mitzuteilen, damit Bettwäsche, Handtücher etc. bereitgestellt werden können. Nicht angezeigte Gäste dürfen nicht in der Wohnung übernachten.
Besucher sind grundsätzlich von der Rezeption zu genehmigen, wo diese auch rechtzeitig anzumelden sind. Der Gast haftet für etwaige Schäden, welche durch die Besucher ggf. verursacht werden. Die Anzahl der Besucher ist auf maximal 4 Personen begrenzt und kann in bestimmten Fällen untersagt werden (z.B. bei Veranstaltungen, Wetterereignissen, etc.). Es ist untersagt, dass Besucher in der Wasservilla übernachten.
7. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Vermieter, welches auch von Eco Lodges wahrgenommen werden kann.
8. Ruhe / Ruhezeiten
Die geltenden öffentlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Die Nachtruhe geht von 22:00 – 07:00 Uhr. Trotz der Ruhezeiten im Floating Village kann es zu Lärmbeeinträchtigungen am Brombachsee kommen. Hierzu gehören auch lokale Veranstaltungen oder Events auf die Eco Lodges keinen Einfluss nehmen kann.
Alle Gäste des Floating Village haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört, belästigt oder gefährdet werden.
Insbesondere ist die Lautstärke von Gesprächen, Telefonaten und Musik so anzupassen, dass die Hausnachbarn und Segler nicht gestört werden, da Stimmen und Lautstärke besonders auf dem Wasser hallen.
9. Rauchen
Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Wasservilla ist verboten. Ein Zuwiderhandeln verursacht eine Aufwandsentschädigung (für Desinfektion, etc.) in Höhe von 300 EUR. Brandflecken und alle damit entstandenen Schäden an und in der Wasservilla müssen ersetzt werden. Sollten Sie draußen rauchen, achten Sie bitte darauf, dass die vollständig erkalteten Zigarettenreste entsorgen, wofür wir Ihnen einen Aschenbecher (unter der Spüle) zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie bei der Abreise den Aschenbecher sachgemäß zu entleeren.
10. Außenbereich
Das Grillen ist ausschließlich mit dem hauseigenen elektrischen Grill erlaubt. Wir bitten Sie den Grill nach Gebrauch zu säubern, sodass der nächste Gast auch eine Freude mit dem Grill hat.
11. Haustiere
Haustiere bedürfen je Tier einer gesonderten Zustimmung und sind gegen Aufpreis nur in bestimmten Wasservillen erlaubt. Es ist untersagt die Tiere im Haus zu bürsten und mit ins Bett zu nehmen! Bei Nichtbeachtung ist eine separate Gebühr in Höhe von 120,- EUR je Tier fällig. Der Gast haftet für die durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
12. Geräte
Nehmen Sie bitte keine Veränderung an den Einstellungen der Geräte wie z.B. dem Fernseher vor.
13. Tablet
Alle Wasservillen sind mit einem Concierge-Service (Tablet) ausgestattet.
14. Internet
Den Zugangscode für das Internet finden Sie in der Gästemappe. Wichtige Nutzungsbedingungen bzgl. der Internetnutzung entnehmen Sie den allgemeinen Mietbedingungen.
15. Schwimmen / Nacktbaden / FKK
- Baden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur im gekennzeichneten Schwimmbereich, welcher auch durch Bojen gekennzeichnet ist. Außerhalb der gekennzeichneten Bereiche ist das Baden im Hafen untersagt. Das Baden ist außerhalb des Hafens, also auf der Seeseite vom Floating Village, bis auf die Hafeneinfahrt, erlaubt.
- Es ist untersagt von der Steganlage und Wasservillen ins Wasser zu springen. Bitte nutzen Sie die Badeleitern Ihrer Wasservillen. Das Springen vom Dach einer Wasservilla ist strengstens untersagt und führt zur sofortigen Ausübung unseres Hausrechtes!
- Es ist untersagt unter den Häusern, der Steganlage und Brücken zu tauchen, da dort Leitungen verlaufen und eine hohe Verletzungsgefahr besteht!
- Das Schwimmen zwischen den Häusern ist untersagt. Weiterhin ist ein Abstand beim Schwimmen zu den Stegen und Überquerungsbrücken von mindestens 3 Metern einzuhalten.
- Vermeiden Sie es, nach einem längeren Sonnenbad gleich ins Wasser zu gehen.
- Vermeiden Sie ein Bad unmittelbar nach dem Essen. Trinken Sie vor dem Baden keinen Alkohol.
- Das Schwimmen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr oder unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
- Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten.
- Bitte gehen Sie im Wasser umsichtig mit Ihren Nachbarn und mit der Lautstärke um.
- Im kompletten Hafenbereich (also inkl. Schwimmbereich) ist es untersagt SUPs zu nutzen.
- Bei Sturm, Gischt oder Gewitter bitten wir Sie so rasch wie möglich aus dem Wasser zu steigen.
- Nacktbaden ist im gesamten Bereich vom Floating Village und in der Hafenanlage untersagt.
- FKK ist im kompletten Floating Village, also auch auf den Terrassen/Dachterrassen untersagt.
Wenn Sie diese einfachen Regeln befolgen, steht Ihrem ungetrübten Bade- und Erholungsvergnügen nichts im Wege.
16. Nutzung von Booten
Wird ein Boot (z.B. Schlauchboot, Anglerboot, etc.) mitgebracht, unter der Voraussetzung der vorherigen Anmeldung und Buchung eines Liegeplatzes bei Eco Lodges, ist der Gast für die Bootsnutzung und damit vorgeschriebene gesetzliche Ausstattung und Voraussetzungen verantwortlich. Benutzer eines Bootes sind u.a. verpflichtet, eine Rettungsweste mit sich zu führen. Bei Unfällen oder Schäden in Zusammenhang mit der Bootsnutzung sind weder Vermieter noch die Eco Lodges verantwortlich. Eine Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein. Die Hafenordnung des Zweckverbands Brombachsee „Ordnung für die Hafenanlagen am Brombachsee“ und andere gesetzlichen Bestimmungen sind in der jeweils gültigen Version einzuhalten. Verursachte Schäden an der Wasservilla oder der dazugehörigen Infrastruktur, sind vom Gast vollständig zu tragen.
17. Angeln
Angeln im Floating Village ist untersagt. Die Voraussetzung und Vorschriften zum Angeln am großen Brombachsee sind beim Zweckverband Brombachsee unter www.zv-brombachsee.de/angeln/ in Erfahrung ersichtlich und einzuhalten. Ein Angelkarte ist hierbei u.a. erforderlich.
18. Parkmöglichkeiten
Es wird Ihnen ein Stellplatz je Wasservilla kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, ausschließlich die dafür vorgesehenen und nummerierten Parkflächen zu nutzen und das Fahrzeug innerhalb der Markierung ordentlich abzustellen, um keine anderen Fahrzeuge zu beeinträchtigen. Wir übernehmen keine Haftung diesbezüglich. Es entsteht kein Verwahrungsvertrag.
19. Sorgfaltspflicht
Bitte sorgen Sie sich um Ihre Mitreisenden, insbesondere um Ihre Kinder und deren Beaufsichtigung. Die Hauseingangstür ist beim Verlassen des schwimmenden Hauses immer zu verschließen. Achten Sie auch darauf, die Möbel, Kissen, etc. wetterfest zu verräumen und die Fenster zu schließen wegen Einbruch oder Wetterschäden.
Bitte gehen Sie schonend mit Strom und Wasser um. Denken Sie auch daran immer Ihren Schlüssel mitzunehmen.
20. Schlüssel
Sie erhalten maximal zwei Schlüssel zu Ihrer Wasservilla und einen Chip für den Stegzugang nach Ihrer Ankunft. Bitte achten Sie darauf, dass die erhaltenen Schlüssel und den Chip nicht weitergegeben werden dürfen. Sollte Ihnen ein Schlüssel und der Chip abhandenkommen, melden Sie den Verlust bitte unverzüglich. Die Kosten für den Schlüssel und für den Austausch der Schlösser (und ggf. Schließsystems) belaufen sich mindestens bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten zzgl. der Bearbeitungszeit von Eco Lodges.
21. Hafenordnung
Die Hafenordnung des Zweckverbands Brombachsee „Ordnung für die Hafenanlagen am Brombachsee“ ist zu beachten. Sie auch https://www.zv-brombachsee.de/aktuelles/.
22. Kündigung und Haftung
Eine Kündigung ist bei mehrfachem Verstoß gegen die Mietbedingungen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises möglich.
Wir übernehmen keine Haftung für die Wertgegenstände des Mieters.
Eine Preisminderung bei kurzfristigem Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder wegen höherer Gewalt findet nicht statt. Zu späte Reklamationen finden keine Berücksichtigung und werden nicht angerechnet. Genauere Ausführungen dazu entnehmen Sie unseren allgemeinen Mietbedingungen.
23. Reinigung
Für die Reinigung des Hauses während Ihres Aufenthalts sind Sie selbst verantwortlich. Die dazu benötigten Geräte und Mittel werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Eine Erstausstattung der Verbrauchsmaterialien (Spülmittel, Spülmaschinentabs, Abwaschlappen, Geschirrtücher, Toilettenpapier) finden Sie im Haus vor.
Unabhängig von der Endreinigung ist am Abreisetag zu beachten, dass alle übrig gebliebenen Lebensmittel entsorgt werden und der Kühlschrank sowie das Gefrierfach zu entleeren sind. Sie unterstützen uns sehr, wenn Sie den Müll aus sämtlichen Mülleimern in der vorgesehenen Mülltrennanlage auf der Steganlage entsorgen. Bitte achten Sie auf die Mülltrennung. Das schwimmende Haus ist besenrein zu hinterlassen. Alle Fenster sind zu schließen und alle Elektrogeräte auszuschalten.
Eine Zwischenreinigung kann gegen ein Entgelt organisiert werden.
Die Endreinigung muss bestellt werden. In der Endreinigung ist auch das Wäschepaket enthalten. Sie dürfen die Endreinigung nicht Dritten überlassen, da diese gesicherten qualitativen Aspekten genügen muss.
24. Weitere Services
Weitere Services können bei unserem Team vor Ort oder über den Concierge Service gebucht werden. Folgende Services bieten wir an:
- Ausstattung 5. Person (Handtücher und Bettwäsche) bei 5er Belegung
- Handtuchset pro Person (1 großes Duschhandtuch, 1 mittleres Handtuch)
- 2 kleine Gästehandtücher (Gäste WC)
- 2 Geschirrhandtücher
- 1 Badvorleger
- Bettwäscheset pro Person (Bettdeckenbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)
- Zwischenreinigung
- Frühstück für Erwachsene
- Frühstück für Kinder
- Alkoholfreie Getränke
- Nachhaltige Weine
- Bier
- Snacks
- Wellness Anwendungen
- Yogastunden
- Ausflüge
- SUP´s
- Sonstige, weitere Pakete und Preise können bei unserer Rezeption erfragt werden
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes z.B. Getränke konsumieren, welche wir z.B. standardmäßig in unseren Weinbaum vorhalten, wird der Konsum bei der Abreise verrechnet. Die Verrechnung von z.B. Merchandisingartikel, welche ggf. ebenfalls bereits in den Wasservillen ausgelegt sind, wird ebenfalls bei der Abreise verrechnet. Wir bitten Sie beim Check Out unser Personal auf den Verbrauch und/oder Entnahme proaktiv zu informieren.
25. Wildtiere
Wildtiere und Wasservögel dürfen weder gestört noch gefüttert werden.
26. Dachterrassen
Wir stellen Ihnen auf unserer Dachterrasse Lounge Möbel zur Verfügung. Wir bitten Sie bei der Benutzung die folgenden Punkte zu beachten:
- Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie beim Sonnenbaden Handtücher als Unterlage zu verwenden.
- Es handelt sich bei der gesamten Steganlage um eine wasserbauliche, maritime, schwimmende Anlage in exponierter Wind- und Wellenanlage am Brombachsee. Aus diesem Grund bitten wir Sie nach der Terrassennutzung alle Gegenstände wetterfest in den dafür vorgesehenen Staumöglichkeiten wegzuräumen. Die Sitzauflagen sind unter der Sitzfläche der Couch und die Kissen in den Sitzwürfeln zu verstauen.
- Sofern schlechtes Wetter absehbar ist, bitten wir Sie die Lounge Möbel fachgerecht zusammen zu stellen, alle Gegenstände und Kissen zu verstauen und die wetterfeste Abdeckung über die Garnitur zu ziehen und zu verzurren.
- Vor Ihrer Abreise bitten wir Sie die Lounge Möbel aufgeräumt zu hinterlassen
Wir stellen Ihnen auf unserer Dachterrasse auch ein Sonnensegel zur Verfügung, welches auf- und abgebaut werden kann. Wir bitten Sie bei der Benutzung die folgenden Punkte zu beachten:
- Bei starkem aufkommenden Wind bitten wir Sie unbedingt die Befestigungen zu lösen, das Zelt und die dazugehörige Stange abzubauen und in dem dafür vorgesehenen Behältnis (Auflagenbox) sturmfest zu verstauen.
27. Sichtschutz
Um die Privatsphäre zu wahren, sind viele Wasservillen mit einem seitlichen Sichtschutz versehen, welchen Sie auf der Außenterrasse anbringen können. Der Sichtschutz befindet sich in dem Flurschrank, wo sich auch die Feuerlöscher befinden. Diesen Sichtschutz können Sie nach Belieben an der dafür vorgesehenen Halterung an der Terrassendecke einhängen und befestigen.
28. Fahrräder
Wir unterstützen gerne unsere Rad fahrenden Gäste. Wir haben auf der Halbinsel, also beim Eingang zum Floating Village, Fahrradständer für Sie installiert.
Wir verstehen natürlich, dass hochwertige Fahrräder, vor allen Dingen in der Nacht, einer besonderen Sicherung bedürfen und dass Sie Ihre Fahrräder näher bei der Wasservilla haben möchten. Sie können die Fahrräder auch beim Eingang auf der Wasservilla abstellen. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Wasservilla und insbesondere die Reling, etc. nicht beschädigt wird! Die Fahrräder dürfen nicht direkt im Gehwegbereich des Stegs abgestellt werden. Etwaige Beschädigungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Grundsätzlich ist das Fahren mit dem Fahrrad oder sonstigen Fahrzeugen auf der Steganlage für Gäste untersagt.
29. Sonstiges
Wir bitten Sie außerdem auf folgende Punkte zu achten:
- Wir bitten Sie sich bei Ihrem Besuch im Floating Village den Witterungsverhältnissen (z.B. Schnee, Regen, Sonne und Wind) entsprechend zu kleiden. Bei Schneefall oder starkem Regen bitten wir Sie um entsprechendes Schuhwerk!)
- Betreten Sie Ihre Wasservilla bitte nicht mit Straßenschuhen, da außerhalb viel Natur vorzufinden ist und dies gerade bei feuchtem Wetter zu Verschmutzungen führen kann.
- Die im Haus befindlichen Inhouse Decken, Handtücher, etc. sind nicht aus dem Floating Village mit hinauszunehmen und z.B. als Picknickdecke oder Badehandtuch zu nutzen.
- Wir bitten Sie, besonders auf Ihre Mitreisenden und Kinder Acht zu geben.
- Lüften Sie bitte alle Räume ausreichend, insbesondere das Badezimmer nach dem Duschen, um der Schimmelbildung vorzubeugen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, Entspannung und Spaß in Ihrer Wasservilla. Informationsmaterial halten wir im Concierge für Sie bereit. Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, nützliche Tipps und Hinweise für die Gestaltung Ihres Aufenthalts finden Sie auf unserer Homepage www.eco-lodges.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Geschäftsleitung
Stand: 22.06.2020