Covid-19 Schutzmaßnahmen

  • Seit dem 03.04.2022 sind die bislang geltenden Corona-Regelungen entfallen, somit ist aktuell kein Impf- oder Testnachweis mehr erforderlich
  • Die Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygieneempfehlungen, wie das Tragen einer Maske und das Einhalten des Mindestabstandes, werden weiterhin
  • Bei COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust etc.) oder positivem Testergebnis ist eine Anreise ausgeschlossen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen gelten, nach welchen wir uns richten.

Unsere Wasservillen liegen über 250 Meter vom Land entfernt und haben einen Abstand von mindestens 5 Metern zueinander. Für Ihren sicheren Aufenthalt sorgen wir mit unserem Floating Village Schutzkonzept. (pdf-Datei zum Download).

Inzidenzen

Sollte die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 100 sein, gelten am übernächsten Tag die Regelungen der Bundesnotbremse.

Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 100 unterschreiten, darf das Floating Village am übernächsten Tag öffnen.

Aktuell gibt es keine Reisebeschränkungen für Gäste aus Regionen, welche eine erhöhte Inzidenz aufweisen.

Corona-Tests

Ja. Jeder Gast benötigt bei der Anreise einen negativen Corona-Testnachweis. Bei einer Inzidenz über 50 muss alle weiteren 48 Stunden ein erneutes Testergebnis bis spätestens 16 Uhr an der Rezeption vorgelegt werden.

Der Testnachweis darf bei Ihrer Ankunft nicht älter als 24 Stunden sein.

Folgende Tests werden akzeptiert:

  1. PCR-Test
  2. Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal
  3. Selbsttest vor Ort

Geimpfte bzw. genesene Personen haben eine Impfnachweis bzw. einen Genesungsnachweis im Sinne der SchAusnahmV bei der Anreise vorzulegen

Wir empfehlen, einen Test vor Ihrer Anreise durchzuführen und uns diesen direkt vorzuzeigen, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes einen erneuten Test benötigen, kann ein Selbsttest unter „Aufsicht“ durchgeführt werden.

Ist das Ergebnis während Ihrer Anreise positiv, so ist die Heimreise leider unverzüglich anzutreten und Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben.

Sollten Sie aufgrund einer positiven Testung nicht anreisen dürfen gelten die regulär bei der Buchung vereinbarten →AGB’s.

Für den Fall, dass der Aufenthalt aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden kann, können wir Ihnen folgende Optionen anbieten:

  1. Kostenfreie Umbuchung Ihres Aufenthaltes
  2. Kostenfreie Stornierung Ihres Aufenthaltes
  3. Einen Gutschein über den bereits geleisteten Betrag

Sollten Sie aufgrund einer positiven Testung abreisen müssen, gelten die regulär bei der Buchung vereinbarten →AGB’s.

Für den Fall, dass der Aufenthalt aufgrund steigender Infektionszahlen o.ä. abgebrochen wird, können alle verbleibenden Nächte kostenfrei umgebucht oder storniert werden.

Schnelltestzentren

 

PCR-Testzentrum

 

Allgemeines

Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Bei einer Inzidenz von 50-100 dürfen in einer Wasservilla dürfen Personen aus maximal drei Hausständen untergebracht sein. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Anzahl der Hausstände nicht relevant. Die Anzahl von max. 10 Personen darf im öffentlichen sowie privaten Raum nicht überschritten werden.

Für unsere gemeinsame Sicherheit nutzen wir die Luca-App. Wir bitten Sie diese App bei Ihrem Aufenthalt zu verwenden.

Da unsere Frühstückboxen direkt zu Ihrer Wasservilla geliefert werden, können Sie den Frühstücksservice wie gewohnt in Anspruch nehmen.

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und deren Änderungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Irrtümer vorbehalten sind.