Reisevermittlungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und der Eco Lodges GmbH (ELG) betreffend die Vermittlung der Anmietung der Wasservilla im Floating Village am Brombachsee durch den Mieter vom Eigentümer der Wasservilla. Die ELG handelt ausschließlich in der Rolle eines Handelsvertreters und im Auftrag und auf Rechnung für den jeweiligen Eigentümer (Vermieter) der Wasservilla. Die ELG vermittelt die gebuchte Beherbergung. Eine Durchführung der Reise gehört nicht zu den Pflichten der ELG. Bei der Buchung kommt der Vertrag, der die Reise betrifft, ausschließlich zwischen dem Mieter und dem dazugehörigen Leistungsträger zustande.

Für den zwischen Vermieter und Mieter abzuschließenden Mietvertrag über die Vermietung der Wasservilla gelten die „Allgemeinen Mietbedingungen“. Diese sind einsehbar/abrufbar unter […].

Zudem erbringt ELG gegenüber dem Mieter die Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterial in der Wasservilla und Endreinigung der Wasservilla. Auch können vor Ort von ELG als Betreiber des Floating Village optional gesonderte Zusatzleistung in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu auf der Homepage unter „Services“), für welche diese Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen aber nicht gelten.

I. Abschluss eines Vermittlungsvertrages

  1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder im Buchungsvorgang und Absenden des Buchungsauftrages bietet der Mieter der ELG verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an. Der Mieter steht für seine eigenen Verpflichtungen sowie für alle in dem Angebot mit aufgeführten Personen ein.
  2. Die ELG behält sich die Annahme des Angebots des Mieters vor. Der Vertrag zwischen dem Leistungsträger und dem Mieter kommt erst mit Bestätigung seitens der ELG zustande.
  3. Der Mieter hat die zugegangene Buchungsbestätigung zwischen ihm und dem Leistungsträger unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ggf. die ELG bzw. den Leistungsträger auf Fehler bzw. Abweichungen hinzuweisen. Nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung können Hinweise auf Fehler bzw. Abweichungen nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Fehler bzw. Abweichungen berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

II. Zahlungsmodalitäten

  1. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter die Fälligkeitsdaten für die Anzahlung und Restzahlung sowie weiteren Zahlungsmodalitäten noch einmal bestätigt. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 28 Tagen vor Anreise) wird der Gesamtpreis sofort fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Überweisung oder PayPal. Eine Barzahlung vor Ort ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  3. Mögliche Bankgebühren (inländisch oder ausländisch) gehen nicht zu Lasten der ELG oder des Leistungsträgers.
  4. Der Mieter hat für die Deckung des durch ihn genannten Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung, Rückbuchung und interne Bearbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, sofern dies nicht durch die ELG verursacht wurde.

III. Rücktritt, Umbuchung

  1. Der Mieter ist berechtigt jederzeit von der Reise und von dem Vermittlungsvertrag mit der ELG zurückzutreten. Der Zugang der Rücktrittserklärung bei ELG ist der maßgebliche Zeitpunkt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Je nach Rücktrittszeitpunkt können Gebühren anfallen. Die ELG ist berechtigt, dem Mieter einer Bearbeitungsgebühr von 40 EUR pro Wasservilla in Rechnung zu stellen.
  2. Eine Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise erfolgt nur durch Rücktritt von der gebuchten und erneuten Buchung einer anderen Reise.
  3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  4. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung zur Vermeidung der Belastung bei Rücktritt des Mieters wird empfohlen.

IV. Leistungsänderung, Preisänderung

  1. Notwendige Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsschluss sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind, das Gesamtwesen der gebuchten Unterkunft nicht beeinträchtigen und dem Mieter zumutbar sind.
  2. Die auf der Homepage gemachten Angaben sind für die ELG und durch die ELG vertretenen Vermieter grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Vertrages geworden sind. Aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und für die ELG und die Vermieter nicht vorhersehbaren Gründen behält sich die ELG vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben auf der Homepage zu erklären, über die der Mieter vor der Buchung informiert wird.
  3. Die ELG arbeitet mit Dynamic Pricing und kann die Preise anpassen. Dies gilt nicht bei bereits abgeschlossenen Verträgen zwischen Vermieter und Mietern, es sei denn, dass ein Preisanpassungsrecht gesetzlich vorgesehen ist.

V. Haftung der ELG

  1. ELG ist ausschließlich als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter tätig und haftet nicht für die von dem jeweiligen Vermieter gegenüber dem Mieter zu erbringenden Leistungen.
  2. Die ELG ist als Reisevermittler bei den einzelnen Reiseangaben in Teilen auf die Informationen von Dienstleistern angewiesen. ELG hat nicht immer eine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gibt daher keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Dies gilt auch für sonstige Informationen, die auf der Homepage sind und von Dritten der ELG zur Verfügung gestellt wurden.
  3. ELG haftet zudem nicht für:

I. Unmittelbare Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere aus einer fehlerhaft Übermittelten oder verspäteten Auftragsbearbeitung entstehen, es sei denn, ELG hat diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
II. Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.
III. Fehlerhafte Daten in der Datenbank.
IV. Mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn.

  1. Die ELG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die ELG – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist hier jedoch beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  2. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  3. Sofern der Mieter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden in den Wasservillen, Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  4. Soweit ELG für den Mieter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er als Erfüllungshilfe des Mieters. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Vermieter und die ELG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  5. Es handelt sich bei der gesamten Steganlage im Floating Village um eine wasserbauliche, maritime, schwimmende Anlage in exponierter Wind- und Wellenlage am Brombachsee. Je nach Witterung kann es in extremen Witterungssituationen bei beispielsweise Nebel, Sturm, Starkregen oder Eisgang zu Nutzungseinschränkungen bis hin zu vollständiger Sperrung mit Nutzungsuntersagung der gesamten Anlage oder von Anlagenteilen kommen. Für daraus resultierende eventuelle Nutzungsausfälle haftet die ELG ausdrücklich nicht.

VI. Hygiene- und Schutzvorschriften

  1. Der Mieter ist für die Einhaltung der allgemein gültigen Schutz- und Hygienebestimmungen während seines Aufenthaltes selbst verantwortlich.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter konkret für das Floating Village angeordneten Schutz- und Hygienebestimmungen einzuhalten.

VII. Pass-, Visa- und Einreisebestimmungen

  1. Der Mieter ist für die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen selbst verantwortlich. Die ELG haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa. Der Mieter ist auch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise ggf. weiteren wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die dem Mieter aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
  2. Der Mieter hat sich zu Zoll- und Devisenvorschriften vor Reiseantritt zu erkundigen.
  3. Aufgrund der globalen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der Gefahr, dass bei der An- und Abreise internationale Grenzen geschlossen sind, ist der Mieter für diesbezügliche Erkundigungen selbst verantwortlich.

VIII. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  3. Neben diesen Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen gelten auch die „Allgemeinen Mietbedingungen“. Darin ist die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter im Zusammenhang mit der Vermietung der Wasservilla geregelt.
  4. ELG übernimmt für Fotofehler und für Druckfehler auf Prospekten, Flyern, im Internet etc. keine Haftung. ELG ist nicht für Änderungen für gemachte Angaben zu den Wasservillen verantwortlich, da die Wasservillen Natureinflüssen unterliegen.
  5. Der Vertrag unterfällt ausschließlich deutschem Recht, sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach deutschem Recht zu entscheiden.
  6. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist, soweit zulässig, München.

Stand: 05.05.2020